Nr. 5/2024-2025 vom 26. September 2024 |
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| Terminerinnerung: Elternabende am 10.10.Ich möchte Sie gerne noch einmal an den Termin der Elternabende der 2.-8. Klassen erinnern: Am 10. Oktober startet um 18.00 Uhr die Generalversammlung des Elternvereins in der Aula. Hier können allgemeine Fragen und Anliegen zur Schule beantwortet werden, ich werde dafür selbstverständlich zur Verfügung stehen. Zudem wird der Vorstand des Elternvereins neu gewählt. Um 19.30 Uhr beginnen die Klassen-Elternabende in den einzelnen Klassen. Bitte nutzen Sie diesen Termin, um Themen, die die Klasse betreffen, gemeinsam zu besprechen. Gerade in sozialen Konfliktfällen, die unter Kindern und Jugendlichen immer wieder vorkommen, ist das oft der erste und beste Schritt zu einer Klärung und Verbesserung. Aufgrund einer Terminkollission mit einer Fortbildung werden einzelne KVs vielleicht mit Ihnen Kontakt aufnehmen und spezielle Ersatztermine für einzelne Klassen abklären. |
| Aus- und Einsteigemöglichkeiten rund um die SchuleAus aktuellem Anlass möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass die Zufahrt von der Tomitzstraße zur Schule nicht für das Ein- und Aussteigenlassen von Schüler*innen genutzt werden darf. Aufgrund des hohen Verkehrs- und Schüler*innenaufkommens sind solche Situationen höchst gefährlich – vor allem auch für Ihre Kinder: - Die Schulzufahrt darf in keinem Fall zum Aus- und Einsteigen genutzt werden. Die Verkehrssituation ist hier sehr gefährlich, aus- und einbiegende Autos bergen eine große Unfallgefahr für alle Beteiligten, vor allem auch für Ihre Kinder!
- Der Bereich direkt vor dem Schwechaterhof ist nur für Busse freigegeben. Hier führt die Polizei Kontrollen durch und es kommt immer wieder zu Anzeigen.
- Genutzt werden können zum Halten (für das Parken herrscht Gebührenpflicht oder ein Parkverbot mit Ausnahme von Kund/innen) und Aus- bzw. Einsteigen die in der unten abgebildeten Grafik grün markierten Flächen (Parkplatz AK/Casino, Straßenparkflächen Brucknerplatz, Redtenbachergasse und Promenade, die Parkplätze am Reithoffer-Gelände) sowie der Parkbereich beim Raiffeisen-Kompetenzzentrum am anderen Ennsufer – unter der Bedingung, dass die Parkplätze frei sind und die Verkehrssituation ein sicheres Ein- und Aussteigen möglich macht.
- Sollte Ihr Kind verletzt und/oder nur eingeschränkt bewegungsfähig sein oder Sie etwas Schweres zur Schule transportieren müssen, fahren Sie bitte zum oberen Schranken und läuten dort an der Glocke. Die Schulwarte werden Ihnen den Schranken öffnen und sie zufahren lassen. Ich bitte aber um Verständnis, dass das nur eine Ausnahmeregelung ist und das "normale" Aus- und Einsteigen direkt vor der Schule nicht möglich ist.
Bitte helfen Sie mit, den Schulweg für Ihre Kinder sicher zu halten! | |
| Schulärztliche Untersuchungen & Meldung von VorerkrankungenIm Folgenden möchte ich Ihnen nach Rücksprache mit der Schulärztin Dr. Marzy-Brandstetter folgende Informationen bzgl. der schulärztlichen Untersuchungen weitergeben:
- Eine schulärztliche Untersuchung ist ein Mal pro Jahr gesetzlich verpflichtend (§66 Abs. 2 SchUG). Diese Untersuchungen starten nun und werden einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Sie dienen vor allem dazu, die Gesundheit ihrer Kinder sicherzustellen und sind keine Schikane seitens der Schule, sondern eine gute und niederschwellige Absicherung im gesundheitlichen Bereich.
- Sollte Ihr Kind die schulärztliche Untersuchung verweigern, muss stattdessen ein umfangreiches Attest eines externen Arztes/einer externen Ärztin eingeholt werden, dessen Umfang der schulärztlichen Untersuchung gleichwertig ist. Ein solches Gutachten müsste bei der Schulärztin abgegeben werden.
- Derzeit kursieren in Österreich wieder stark infektiöse Krankheiten (u.a. Masern & Keuchhusten), die bei Auftreten in einer Schule größere Konsequenzen (lange Quarantäne für nicht Geimpfte bei Masern etc.) nach sich ziehen würden. Um einen möglichst guten Überblick zu haben und im (hoffentlich nicht eintretenden) Ernstfall schnell und zielgenau reagieren zu können, bitten wir Sie, dass Ihr Kind den Impfpass zur schulärztlichen Untersuchung mit- oder ihn jederzeit nachbringt und vorlegt. Mir geht es dabei nicht um eine Diskussion pro oder contra Impfung, sondern um eine möglichst lückenlose Information, wer im Ernstfall von welchen uns gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen betroffen wäre.
- Im Rahmen der schulärztlichen Untersuchung gibt es immer wieder besonders für Kinder und Jugendliche sensible Themen, die auch ihre Privatsphäre betreffen – etwa ein Unter- oder Übergewicht, die Körpergröße oder psychische Probleme. Schüler*innen kommen grundsätzlich zu zweit zur Untersuchung. Diese Regelung entstand zum Schutz der Kinder und der Schulärzt*innen ("keine Erwachsenen alleine mit Kindern in einem Raum"). Sollte Ihr Kind allerdings lieber alleine zur Schulärztin gehen, kann es das jederzeit tun – egal ob im Rahmen der vorgesehenen Untersuchungen oder außerhalb.
Die Schulärztin hat mich außerdem wieder gebeten, Sie darauf hinzuweisen, dass Sie relevante Vorerkrankungen Ihres Kindes bitte direkt bei der Schulärztin (brigitte.marzy-brandstetter@werndlpark.at) melden. Diese Meldung ist vor allem dann besonders wichtig, wenn Ihr Kind Notfallmedikamente benötigt (z.B. für Bienen- oder Wespenstiche, bei Epilepsie, Diabetes o.a.). Als Lehrer*innen sind wir dann verpflichtet, in die Gabe dieser Notfallmedikamente eingeschult zu werden. Nur so können wir im Ernstfall eine gute Versorgung Ihres Kindes garantieren. Wir werden selbstverständlich mit allen Erkrankungen sensibel und verschwiegen umgehen. Die Schulärztin wird Sie entsprechend beraten und aufklären. |
| Früheres Entlassen & FreistellungenImmer wieder erhalten unsere Klassenvorstände und auch ich Anfragen um Freistellungen vom Unterricht bzw. Ansuchen für ein früheres Entlassen vom Unterricht. Ich möchte dazu folgende Punkte anmerken: - Das frühere Entlassen aus dem Unterricht (z.B. um einen früheren Bus zu erreichen) ist grundsätzlich nicht möglich – vor allem dann nicht, wenn es sich um ein Pflichtfach handelt. Unsere Lehrer*innen haben für die gesamte Unterrichtszeit eine Aufsichtpflicht, zudem summieren sich auch wenige Minuten auf das ganze Schuljahr zu nicht unerheblichen Fehlzeiten, die auch in die Beurteilung einfließen können. Andere Regelungen können etwa für Unverbindliche Übungen getroffen werden, wo die Beurteilung nicht im Vordergrund steht. In schwerwiegenden Einzelfällen (z.B. bei mehreren Faktoren – kein Bus, dadurch im Anschluss kein Instrumentalunterricht möglich etc.) kann nach Lösungen gesucht werden. Ich bitte jedoch um Verständnis, dass Wartezeiten auf Busse von etwa einer Stunde kein Grund sein können, den Pflichtunterricht zu beschneiden. Außerdem können solche individuelle Lösungen immer nur wirklich (!) kurze Zeitbeschneidungen sein und kein früheres Gehen um mehr als fünf Minuten. Das gilt insbesondere für schulpflichtige Kinder. Ich weiß, dass das Warten unangenehm ist – vor allem dann, wenn der Unterricht kurz vor Abfahrt des Busses endet. Es besteht jedoch grundsätzlich eine durchgehende Anwesenheitspflicht im Pflichtunterricht. Wir haben zudem in den letzten Schuljahren stark in gemütliche Aufenthaltsbereiche im Schulhaus investiert und sind auch in diesem Jahr dabei, die neuen Lernecken in den Stockwerken noch schönder und einladender zu gestalten. Ihre Kinder könnten die Wartezeit selbstverständlich dort verbringen, sofern sich nicht ganze unbeaufsichtigte Gruppen einfinden.
- Die komplette Freistellung vom Unterricht bedarf einer Genehmigung durch den Klassenvorstand (bis zu einem Tag) oder durch den Direktor (bis zu einer Woche). Längere Freistellungen müssen in der Direktion eingereicht, aber durch die Bildungsdirektion genehmigt werden. In den Downloads dieses Newsletters finden Sie das Antragsformular für die Freistellung vom Unterricht sowie die Richtlinien, die für Freistellungen grundsätzlich gelten.
- In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass private Termine wie Fahrstunden, Kurse oder Nachhilfe kein Entschuldigungs- oder Freistellungsgrund sind. Diese Termine fallen in den Bereich der Freizeit. Auch Arzttermine sollten grundsätzlich nicht während der Schulzeit stattfinden, wenngleich mir bewusst ist, dass das bei manchen Ärzt*innen nicht anders möglich ist. Bitte achten Sie in jedem Fall darauf, dass Ihr Sohn/Ihre Tochter durchgehend und regelmäßig den Unterricht besucht – das ist die Grundlage für eine gute und erfolgreiche Schullaufbahn.
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| Das tut sich im WerndlparkIn dieser Rubrik des Eltern-Newsletters schicke ich Ihnen jeweils ausgewählte aktuelle Beiträge aus dem Schulgeschehen weiter und hoffe, dass Sie als Eltern so einen noch besseren Einblick in unsere Arbeit mir Ihren Kindern bekommen. Die Beiträge sind verlinkt und können im Volltext auf der Website unserer Schule nachgelesen werden. |
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 Neue Sitzmöbel im WerndlparkDurch die großzügige Unterstützung des Elternvereins können wir uns über neue Sitz-, Chill- und Arbeitsmöglichkeiten im Werndlpark freuen.
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|  Jahresbild 2024/25Heuer entstand unser erstes dreidimensionales Jahresbild. Es ist eine Assemblage aus alten Büchern und symbolisiert, angelehnt an unser Schullied, wie angreifbar und bunt Lernen wird, wenn es gemeinsam passiert. |
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| Eine schöne Herbstzeit wünscht | |
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